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Satz
BGB 723. 2 Die Kündigung darf nicht zur Unzeit geschehen , es sei denn , dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt . Kündigt ein Gesellschafter ohne solchen Grund zur Unzeit , so hat er den übrigen Gesellschaftern den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 723. 2
Die
Kündigung
darf
nicht
zur
Unzeit
geschehen
,
es
sei
denn
,
dass
ein
wichtiger
Grund
für
die
unzeitige
Kündigung
vorliegt
.
Kündigt
ein
Gesellschafter
ohne
solchen
Grund
zur
Unzeit
,
so
hat
er
den
übrigen
Gesellschaftern
den
daraus
entstehenden
Schaden
zu
ersetzen
.
Englisch
BGB 723. 2 Notice of termination may not be premature unless there is a compelling reason for the premature termination . If a partner gives premature notice of termination without such a reason , then he must compensate the remaining partners for the damage thus incurred .