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Satz
BGB 723. 1 Ist die Gesellschaft nicht für eine bestimmte Zeit eingegangen , so kann jeder Gesellschafter sie jederzeit kündigen . Ist eine Zeitdauer bestimmt , so ist die Kündigung vor dem Ablauf der Zeit zulässig , wenn ein wichtiger Grund vorliegt . Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor , 1. wenn ein anderer Gesellschafter eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende wesentliche Verpflichtung vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit verletzt hat oder wenn die Erfüllung einer solchen Verpflichtung unmöglich wird , 2. wenn der Gesellschafter das 18. Lebensjahr vollendet hat . Der volljährig Gewordene kann die Kündigung nach Nummer 2 nur binnen drei Monaten von dem Zeitpunkt an erklären , in welchem er von seiner Gesellschafterstellung Kenntnis hatte oder haben musste . Das Kündigungsrecht besteht nicht , wenn der Gesellschafter bezüglich des Gegenstands der Gesellschaft zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gemäß § 112 ermächtigt war oder der Zweck der Gesellschaft allein der Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse diente . Unter den gleichen Voraussetzungen ist , wenn eine Kündigungsfrist bestimmt ist , die Kündigung ohne Einhaltung der Frist zulässig .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 723. 1
Ist
die
Gesellschaft
nicht
für
eine
bestimmte
Zeit
eingegangen
,
so
kann
jeder
Gesellschafter
sie
jederzeit
kündigen
.
Ist
eine
Zeitdauer
bestimmt
,
so
ist
die
Kündigung
vor
dem
Ablauf
der
Zeit
zulässig
,
wenn
ein
wichtiger
Grund
vorliegt
.
Ein
wichtiger
Grund
liegt
insbesondere
vor
, 1.
wenn
ein
anderer
Gesellschafter
eine
ihm
nach
dem
Gesellschaftsvertrag
obliegende
wesentliche
Verpflichtung
vorsätzlich
oder
aus
grober
Fahrlässigkeit
verletzt
hat
oder
wenn
die
Erfüllung
einer
solchen
Verpflichtung
unmöglich
wird
, 2.
wenn
der
Gesellschafter
das
18.
Lebensjahr
vollendet
hat
.
Der
volljährig
Gewordene
kann
die
Kündigung
nach
Nummer
2
nur
binnen
drei
Monaten
von
dem
Zeitpunkt
an
erklären
,
in
welchem
er
von
seiner
Gesellschafterstellung
Kenntnis
hatte
oder
haben
musste
.
Das
Kündigungsrecht
besteht
nicht
,
wenn
der
Gesellschafter
bezüglich
des
Gegenstands
der
Gesellschaft
zum
selbständigen
Betrieb
eines
Erwerbsgeschäfts
gemäß
§ 112
ermächtigt
war
oder
der
Zweck
der
Gesellschaft
allein
der
Befriedigung
seiner
persönlichen
Bedürfnisse
diente
.
Unter
den
gleichen
Voraussetzungen
ist
,
wenn
eine
Kündigungsfrist
bestimmt
ist
,
die
Kündigung
ohne
Einhaltung
der
Frist
zulässig
.
Englisch
BGB 723. 1 If the partnership has not been set up for a definite period of time , then each partner may terminate it at any time . If a period of time has been determined , then notice of termination prior to the expiry of that period is admissible if there is a compelling reason . A compelling reason includes without limitation if another partner has intentionally or with gross negligence violated a fundamental duty incumbent upon him under the partnership agreement or if the discharge of such a duty becomes impossible , if the partner has reached the age of eighteen . The partner who has reached the age of majority may only give notice of termination under no . 2 within three months from the time when he knew of or should have known of his position as a partner . There is no right to give notice if the partner was authorised in regard to the object of the partnership to independently operate a trade or business under section 112 or if the object of the partnership served solely to satisfy his personal needs . Under the same conditions , if a notice period has been specified , termination is admissible without complying with the notice period .