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Satz
BGB 722. 1 Sind die Anteile der Gesellschafter am Gewinn und Verlust nicht bestimmt , so hat jeder Gesellschafter ohne Rücksicht auf die Art und die Größe seines Beitrags einen gleichen Anteil am Gewinn und Verlust .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 722. 1
Sind
die
Anteile
der
Gesellschafter
am
Gewinn
und
Verlust
nicht
bestimmt
,
so
hat
jeder
Gesellschafter
ohne
Rücksicht
auf
die
Art
und
die
Größe
seines
Beitrags
einen
gleichen
Anteil
am
Gewinn
und
Verlust
.
Englisch
BGB 722. 1 If the shares in profits and losses of the partners are not specified , then each partner , without regard to the nature and size of his contribution , has an equal share in profit and loss .