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Satz
BGB 716. 2 Eine dieses Recht ausschließende oder beschränkende Vereinbarung steht der Geltendmachung des Rechtes nicht entgegen , wenn Grund zu der Annahme unredlicher Geschäftsführung besteht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 716. 2
Eine
dieses
Recht
ausschließende
oder
beschränkende
Vereinbarung
steht
der
Geltendmachung
des
Rechtes
nicht
entgegen
,
wenn
Grund
zu
der
Annahme
unredlicher
Geschäftsführung
besteht
.
Englisch
BGB 716. 2 An agreement that excludes or limits this right does not prevent its being asserted if there are grounds for assuming dishonest management .