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Satz
BGB 707 Zur Erhöhung des vereinbarten Beitrags oder zur Ergänzung der durch Verlust verminderten Einlage ist ein Gesellschafter nicht verpflichtet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 707
Zur
Erhöhung
des
vereinbarten
Beitrags
oder
zur
Ergänzung
der
durch
Verlust
verminderten
Einlage
ist
ein
Gesellschafter
nicht
verpflichtet
.