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Satz
BGB 702. 3 Der Gastwirt ist verpflichtet , Geld , Wertpapiere , Kostbarkeiten und andere Wertsachen zur Aufbewahrung zu übernehmen , es sei denn , dass sie im Hinblick auf die Größe oder den Rang der Gastwirtschaft von übermäßigem Wert oder Umfang oder dass sie gefährlich sind . Er kann verlangen , dass sie in einem verschlossenen oder versiegelten Behältnis übergeben werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 702. 3
Der
Gastwirt
ist
verpflichtet
,
Geld
,
Wertpapiere
,
Kostbarkeiten
und
andere
Wertsachen
zur
Aufbewahrung
zu
übernehmen
,
es
sei
denn
,
dass
sie
im
Hinblick
auf
die
Größe
oder
den
Rang
der
Gastwirtschaft
von
übermäßigem
Wert
oder
Umfang
oder
dass
sie
gefährlich
sind
.
Er
kann
verlangen
,
dass
sie
in
einem
verschlossenen
oder
versiegelten
Behältnis
übergeben
werden
.
Englisch
BGB 702. 3 The innkeeper is obliged to accept money , securities , valuables and other valuable items for safekeeping unless they are excessively valuable or sizeable in view of the size or status of the inn or if they are hazardous . He may demand that they be delivered in a closed or sealed container .