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Satz
BGB 702. 1 Der Gastwirt haftet auf Grund des § 701 nur bis zu einem Betrag , der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht , jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 600 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3. 500 Euro ; für Geld , Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3. 500 Euro der Betrag von 800 Euro .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 702. 1
Der
Gastwirt
haftet
auf
Grund
des
§ 701
nur
bis
zu
einem
Betrag
,
der
dem
Hundertfachen
des
Beherbergungspreises
für
einen
Tag
entspricht
,
jedoch
mindestens
bis
zu
dem
Betrag
von
600
Euro
und
höchstens
bis
zu
dem
Betrag
von
3. 500
Euro
;
für
Geld
,
Wertpapiere
und
Kostbarkeiten
tritt
an
die
Stelle
von
3. 500
Euro
der
Betrag
von
800
Euro
.
Englisch
BGB 702. 1 The innkeeper is only liable by reason of section 701 up to an amount corresponding to one-hundred times the cost of accommodation for one day , but at least up to the amount of 600 euros and at most up to an amount of 3,500 euros ; for money , securities and valuables the amount of 800 euros takes the place of the amount of 3,500 euros .