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Satz
BGB 701. 3 Die Ersatzpflicht tritt nicht ein , wenn der Verlust , die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gast , einem Begleiter des Gastes oder einer Person , die der Gast bei sich aufgenommen hat , oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt verursacht wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 701. 3
Die
Ersatzpflicht
tritt
nicht
ein
,
wenn
der
Verlust
,
die
Zerstörung
oder
die
Beschädigung
von
dem
Gast
,
einem
Begleiter
des
Gastes
oder
einer
Person
,
die
der
Gast
bei
sich
aufgenommen
hat
,
oder
durch
die
Beschaffenheit
der
Sachen
oder
durch
höhere
Gewalt
verursacht
wird
.
Englisch
BGB 701. 3 Liability in damages is not incurred if the loss , destruction or damage is caused by the guest , a person accompanying the guest or a person that the guest has taken in , or by the quality of the things or by force majeure .