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Satz
BGB 698 Verwendet der Verwahrer hinterlegtes Geld für sich , so ist er verpflichtet , es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 698
Verwendet
der
Verwahrer
hinterlegtes
Geld
für
sich
,
so
ist
er
verpflichtet
,
es
von
der
Zeit
der
Verwendung
an
zu
verzinsen
.