kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 697 Die Rückgabe der hinterlegten Sache hat an dem Ort zu erfolgen , an welchem die Sache aufzubewahren war ; der Verwahrer ist nicht verpflichtet , die Sache dem Hinterleger zu bringen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 697
Die
Rückgabe
der
hinterlegten
Sache
hat
an
dem
Ort
zu
erfolgen
,
an
welchem
die
Sache
aufzubewahren
war
;
der
Verwahrer
ist
nicht
verpflichtet
,
die
Sache
dem
Hinterleger
zu
bringen
.