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Satz
BGB 696 Der Verwahrer kann , wenn eine Zeit für die Aufbewahrung nicht bestimmt ist , jederzeit die Rücknahme der hinterlegten Sache verlangen . Ist eine Zeit bestimmt , so kann er die vorzeitige Rücknahme nur verlangen , wenn ein wichtiger Grund vorliegt . Die Verjährung des Anspruchs beginnt mit dem Verlangen auf Rücknahme .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 696
Der
Verwahrer
kann
,
wenn
eine
Zeit
für
die
Aufbewahrung
nicht
bestimmt
ist
,
jederzeit
die
Rücknahme
der
hinterlegten
Sache
verlangen
.
Ist
eine
Zeit
bestimmt
,
so
kann
er
die
vorzeitige
Rücknahme
nur
verlangen
,
wenn
ein
wichtiger
Grund
vorliegt
.
Die
Verjährung
des
Anspruchs
beginnt
mit
dem
Verlangen
auf
Rücknahme
.