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Satz
BGB 695 Der Hinterleger kann die hinterlegte Sache jederzeit zurückfordern , auch wenn für die Aufbewahrung eine Zeit bestimmt ist . Die Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe der Sache beginnt mit der Rückforderung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 695
Der
Hinterleger
kann
die
hinterlegte
Sache
jederzeit
zurückfordern
,
auch
wenn
für
die
Aufbewahrung
eine
Zeit
bestimmt
ist
.
Die
Verjährung
des
Anspruchs
auf
Rückgabe
der
Sache
beginnt
mit
der
Rückforderung
.