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Satz
BGB 689 Eine Vergütung für die Aufbewahrung gilt als stillschweigend vereinbart , wenn die Aufbewahrung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 689
Eine
Vergütung
für
die
Aufbewahrung
gilt
als
stillschweigend
vereinbart
,
wenn
die
Aufbewahrung
den
Umständen
nach
nur
gegen
eine
Vergütung
zu
erwarten
ist
.