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Satz
BGB 687. 1 Die Vorschriften der §§ 677 bis 686 finden keine Anwendung , wenn jemand ein fremdes Geschäft in der Meinung besorgt , dass es sein eigenes sei .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 687. 1
Die
Vorschriften
der
§§ 677
bis
686
finden
keine
Anwendung
,
wenn
jemand
ein
fremdes
Geschäft
in
der
Meinung
besorgt
,
dass
es
sein
eigenes
sei
.
Englisch
BGB 687. 1 The provisions of sections 677 to 686 do not apply if a person conducts the transaction of another person in the belief that it is his own .