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Satz
BGB 685. 2 Gewähren Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen oder diese jenen Unterhalt , so ist im Zweifel anzunehmen , dass die Absicht fehlt , von dem Empfänger Ersatz zu verlangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 685. 2
Gewähren
Eltern
oder
Voreltern
ihren
Abkömmlingen
oder
diese
jenen
Unterhalt
,
so
ist
im
Zweifel
anzunehmen
,
dass
die
Absicht
fehlt
,
von
dem
Empfänger
Ersatz
zu
verlangen
.
Englisch
BGB 685. 2 If parents or forebears grant their descendants maintenance , or vice versa , then in case of doubt it is to be assumed that there is no intention to demand reimbursement from the receiver .