kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 676b. 3 Für andere als die in § 675z Satz 1 genannten Ansprüche des Zahlungsdienstnutzers gegen seinen Zahlungsdienstleister wegen eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs gilt Absatz 2 mit der Maßgabe , dass der Zahlungsdienstnutzer diese Ansprüche auch nach Ablauf der Frist geltend machen kann , wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war .