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Satz
BGB 676 Ist zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und seinem Zahlungsdienstleister streitig , ob der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt wurde , muss der Zahlungsdienstleister nachweisen , dass der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 676
Ist
zwischen
dem
Zahlungsdienstnutzer
und
seinem
Zahlungsdienstleister
streitig
,
ob
der
Zahlungsvorgang
ordnungsgemäß
ausgeführt
wurde
,
muss
der
Zahlungsdienstleister
nachweisen
,
dass
der
Zahlungsvorgang
ordnungsgemäß
aufgezeichnet
und
verbucht
sowie
nicht
durch
eine
Störung
beeinträchtigt
wurde
.