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Satz
BGB 675y. 2 Wird ein Zahlungsvorgang vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst , kann dieser im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrags verlangen , dass sein Zahlungsdienstleister diesen Zahlungsauftrag unverzüglich , gegebenenfalls erneut , an den Zahlungsdienstleister des Zahlers übermittelt . Weist der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach , dass er die ihm bei der Ausführung des Zahlungsvorgangs obliegenden Pflichten erfüllt hat , hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers dem Zahler gegebenenfalls unverzüglich den ungekürzten Zahlungsbetrag entsprechend Absatz 1 Satz 1 und 2 zu erstatten . Soweit vom Zahlungsbetrag entgegen § 675q Abs . 1 und 2 Entgelte abgezogen wurden , hat der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den abgezogenen Betrag dem Zahlungsempfänger unverzüglich verfügbar zu machen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 675y. 2
Wird
ein
Zahlungsvorgang
vom
oder
über
den
Zahlungsempfänger
ausgelöst
,
kann
dieser
im
Fall
einer
nicht
erfolgten
oder
fehlerhaften
Ausführung
des
Zahlungsauftrags
verlangen
,
dass
sein
Zahlungsdienstleister
diesen
Zahlungsauftrag
unverzüglich
,
gegebenenfalls
erneut
,
an
den
Zahlungsdienstleister
des
Zahlers
übermittelt
.
Weist
der
Zahlungsdienstleister
des
Zahlungsempfängers
nach
,
dass
er
die
ihm
bei
der
Ausführung
des
Zahlungsvorgangs
obliegenden
Pflichten
erfüllt
hat
,
hat
der
Zahlungsdienstleister
des
Zahlers
dem
Zahler
gegebenenfalls
unverzüglich
den
ungekürzten
Zahlungsbetrag
entsprechend
Absatz
1
Satz
1
und
2
zu
erstatten
.
Soweit
vom
Zahlungsbetrag
entgegen
§ 675q
Abs
. 1
und
2
Entgelte
abgezogen
wurden
,
hat
der
Zahlungsdienstleister
des
Zahlungsempfängers
den
abgezogenen
Betrag
dem
Zahlungsempfänger
unverzüglich
verfügbar
zu
machen
.