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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 675x. 2 Im Fall von Lastschriften können der Zahler und sein Zahlungsdienstleister vereinbaren , dass der Zahler auch dann einen Anspruch auf Erstattung gegen seinen Zahlungsdienstleister hat , wenn die Voraussetzungen für eine Erstattung nach Absatz 1 nicht erfüllt sind .