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DeutschBGB 675u Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen . Er ist verpflichtet , dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und , sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist , dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen , auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte .