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Satz
BGB 675u Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen . Er ist verpflichtet , dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und , sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist , dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen , auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 675u
Im
Fall
eines
nicht
autorisierten
Zahlungsvorgangs
hat
der
Zahlungsdienstleister
des
Zahlers
gegen
diesen
keinen
Anspruch
auf
Erstattung
seiner
Aufwendungen
.
Er
ist
verpflichtet
,
dem
Zahler
den
Zahlungsbetrag
unverzüglich
zu
erstatten
und
,
sofern
der
Betrag
einem
Zahlungskonto
belastet
worden
ist
,
dieses
Zahlungskonto
wieder
auf
den
Stand
zu
bringen
,
auf
dem
es
sich
ohne
die
Belastung
durch
den
nicht
autorisierten
Zahlungsvorgang
befunden
hätte
.