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Satz
BGB 675t. 2 Zahlt ein Verbraucher Bargeld auf ein Zahlungskonto bei einem Zahlungsdienstleister in der Währung des betreffenden Zahlungskontos ein , so stellt dieser Zahlungsdienstleister sicher , dass der Betrag dem Zahlungsempfänger unverzüglich nach dem Zeitpunkt der Entgegennahme verfügbar gemacht und wertgestellt wird . Ist der Zahlungsdienstnutzer kein Verbraucher , so muss dem Zahlungsempfänger der Geldbetrag spätestens an dem auf die Entgegennahme folgenden Geschäftstag verfügbar gemacht und wertgestellt werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 675t. 2
Zahlt
ein
Verbraucher
Bargeld
auf
ein
Zahlungskonto
bei
einem
Zahlungsdienstleister
in
der
Währung
des
betreffenden
Zahlungskontos
ein
,
so
stellt
dieser
Zahlungsdienstleister
sicher
,
dass
der
Betrag
dem
Zahlungsempfänger
unverzüglich
nach
dem
Zeitpunkt
der
Entgegennahme
verfügbar
gemacht
und
wertgestellt
wird
.
Ist
der
Zahlungsdienstnutzer
kein
Verbraucher
,
so
muss
dem
Zahlungsempfänger
der
Geldbetrag
spätestens
an
dem
auf
die
Entgegennahme
folgenden
Geschäftstag
verfügbar
gemacht
und
wertgestellt
werden
.