kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 675s. 2 Bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgang ist der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verpflichtet , den Zahlungsauftrag dem Zahlungsdienstleister des Zahlers innerhalb der zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Fristen zu übermitteln . Im Fall einer Lastschrift ist der Zahlungsauftrag so rechtzeitig zu übermitteln , dass die Verrechnung an dem vom Zahlungsempfänger mitgeteilten Fälligkeitstag ermöglicht wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 675s. 2
Bei
einem
vom
oder
über
den
Zahlungsempfänger
ausgelösten
Zahlungsvorgang
ist
der
Zahlungsdienstleister
des
Zahlungsempfängers
verpflichtet
,
den
Zahlungsauftrag
dem
Zahlungsdienstleister
des
Zahlers
innerhalb
der
zwischen
dem
Zahlungsempfänger
und
seinem
Zahlungsdienstleister
vereinbarten
Fristen
zu
übermitteln
.
Im
Fall
einer
Lastschrift
ist
der
Zahlungsauftrag
so
rechtzeitig
zu
übermitteln
,
dass
die
Verrechnung
an
dem
vom
Zahlungsempfänger
mitgeteilten
Fälligkeitstag
ermöglicht
wird
.