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Satz
BGB 675q. 3 Bei einem Zahlungsvorgang , der mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist , tragen Zahlungsempfänger und Zahler jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 675q. 3
Bei
einem
Zahlungsvorgang
,
der
mit
keiner
Währungsumrechnung
verbunden
ist
,
tragen
Zahlungsempfänger
und
Zahler
jeweils
die
von
ihrem
Zahlungsdienstleister
erhobenen
Entgelte
.