kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 675q. 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlers sowie sämtliche an dem Zahlungsvorgang beteiligte zwischengeschaltete Stellen sind verpflichtet , den Betrag , der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist ( Zahlungsbetrag ) , ungekürzt an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 675q. 1
Der
Zahlungsdienstleister
des
Zahlers
sowie
sämtliche
an
dem
Zahlungsvorgang
beteiligte
zwischengeschaltete
Stellen
sind
verpflichtet
,
den
Betrag
,
der
Gegenstand
des
Zahlungsvorgangs
ist
(
Zahlungsbetrag
) ,
ungekürzt
an
den
Zahlungsdienstleister
des
Zahlungsempfängers
zu
übermitteln
.