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Satz
BGB 675o. 3 Für die Zwecke der §§ 675s , 675y und 675z gilt ein Zahlungsauftrag , dessen Ausführung berechtigterweise abgelehnt wurde , als nicht zugegangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 675o. 3
Für
die
Zwecke
der
§§ 675s , 675y
und
675z
gilt
ein
Zahlungsauftrag
,
dessen
Ausführung
berechtigterweise
abgelehnt
wurde
,
als
nicht
zugegangen
.