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DeutschBGB 675o. 2 Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist nicht berechtigt , die Ausführung eines autorisierten Zahlungsauftrags abzulehnen , wenn die im Zahlungsdiensterahmenvertrag festgelegten Ausführungsbedingungen erfüllt sind und die Ausführung nicht gegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt .