kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 675m. 2 Die Gefahr der Versendung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments und der Versendung personalisierter Sicherheitsmerkmale des Zahlungsauthentifizierungsinstruments an den Zahler trägt der Zahlungsdienstleister . Unterkapitel 2 Ausführung von Zahlungsvorgängen