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BGB 675m. 2 Die Gefahr der Versendung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments und der Versendung personalisierter Sicherheitsmerkmale des Zahlungsauthentifizierungsinstruments an den Zahler trägt der Zahlungsdienstleister . Unterkapitel 2 Ausführung von Zahlungsvorgängen
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 675m. 2
Die
Gefahr
der
Versendung
eines
Zahlungsauthentifizierungsinstruments
und
der
Versendung
personalisierter
Sicherheitsmerkmale
des
Zahlungsauthentifizierungsinstruments
an
den
Zahler
trägt
der
Zahlungsdienstleister
.
Unterkapitel
2
Ausführung
von
Zahlungsvorgängen