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Satz
BGB 675h. 1 Der Zahlungsdienstnutzer kann den Zahlungsdiensterahmenvertrag , auch wenn dieser für einen bestimmten Zeitraum geschlossen ist , jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen , sofern nicht eine Kündigungsfrist vereinbart wurde . Die Vereinbarung einer Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 675h. 1
Der
Zahlungsdienstnutzer
kann
den
Zahlungsdiensterahmenvertrag
,
auch
wenn
dieser
für
einen
bestimmten
Zeitraum
geschlossen
ist
,
jederzeit
ohne
Einhaltung
einer
Kündigungsfrist
kündigen
,
sofern
nicht
eine
Kündigungsfrist
vereinbart
wurde
.
Die
Vereinbarung
einer
Kündigungsfrist
von
mehr
als
einem
Monat
ist
unwirksam
.