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DeutschBGB 675h. 1 Der Zahlungsdienstnutzer kann den Zahlungsdiensterahmenvertrag , auch wenn dieser für einen bestimmten Zeitraum geschlossen ist , jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen , sofern nicht eine Kündigungsfrist vereinbart wurde . Die Vereinbarung einer Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam .