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DeutschBGB 675f. 3 Zahlungsvorgang ist jede Bereitstellung , Übermittlung oder Abhebung eines Geldbetrags , unabhängig von der zugrunde liegenden Rechtsbeziehung zwischen Zahler und Zahlungsempfänger . Zahlungsauftrag ist jeder Auftrag , den ein Zahler seinem Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs entweder unmittelbar oder mittelbar über den Zahlungsempfänger erteilt .