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Satz
BGB 675f. 1 Durch einen Einzelzahlungsvertrag wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet , für die Person , die einen Zahlungsdienst als Zahler , Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in Anspruch nimmt ( Zahlungsdienstnutzer ) , einen Zahlungsvorgang auszuführen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 675f. 1
Durch
einen
Einzelzahlungsvertrag
wird
der
Zahlungsdienstleister
verpflichtet
,
für
die
Person
,
die
einen
Zahlungsdienst
als
Zahler
,
Zahlungsempfänger
oder
in
beiden
Eigenschaften
in
Anspruch
nimmt
(
Zahlungsdienstnutzer
) ,
einen
Zahlungsvorgang
auszuführen
.