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Satz
BGB 675e. 3 Für Zahlungsvorgänge , die nicht in Euro erfolgen , können der Zahlungsdienstnutzer und sein Zahlungsdienstleister vereinbaren , dass § 675t Abs . 1 Satz 3 und Abs . 2 ganz oder teilweise nicht anzuwenden ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 675e. 3
Für
Zahlungsvorgänge
,
die
nicht
in
Euro
erfolgen
,
können
der
Zahlungsdienstnutzer
und
sein
Zahlungsdienstleister
vereinbaren
,
dass
§ 675t
Abs
. 1
Satz
3
und
Abs
. 2
ganz
oder
teilweise
nicht
anzuwenden
ist
.