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Satz
BGB 671. 3 Liegt ein wichtiger Grund vor , so ist der Beauftragte zur Kündigung auch dann berechtigt , wenn er auf das Kündigungsrecht verzichtet hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 671. 3
Liegt
ein
wichtiger
Grund
vor
,
so
ist
der
Beauftragte
zur
Kündigung
auch
dann
berechtigt
,
wenn
er
auf
das
Kündigungsrecht
verzichtet
hat
.
Englisch
BGB 671. 3 If there is a compelling reason , then the mandatary is entitled to terminate the mandate even if he has waived the right of termination .