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Satz
BGB 671. 2 Der Beauftragte darf nur in der Art kündigen , dass der Auftraggeber für die Besorgung des Geschäfts anderweit Fürsorge treffen kann , es sei denn , dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt . Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit , so hat er dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 671. 2
Der
Beauftragte
darf
nur
in
der
Art
kündigen
,
dass
der
Auftraggeber
für
die
Besorgung
des
Geschäfts
anderweit
Fürsorge
treffen
kann
,
es
sei
denn
,
dass
ein
wichtiger
Grund
für
die
unzeitige
Kündigung
vorliegt
.
Kündigt
er
ohne
solchen
Grund
zur
Unzeit
,
so
hat
er
dem
Auftraggeber
den
daraus
entstehenden
Schaden
zu
ersetzen
.
Englisch
BGB 671. 2 The mandatary may only give notice in such a manner that the mandator can make other arrangements for the transaction to be carried out , unless there is a compelling reason for premature termination . If he gives premature notice of termination without such a compelling reason , then he must compensate the mandator for the damage thus incurred .