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Satz
BGB 666 Der Beauftragte ist verpflichtet , dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben , auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 666
Der
Beauftragte
ist
verpflichtet
,
dem
Auftraggeber
die
erforderlichen
Nachrichten
zu
geben
,
auf
Verlangen
über
den
Stand
des
Geschäfts
Auskunft
zu
erteilen
und
nach
der
Ausführung
des
Auftrags
Rechenschaft
abzulegen
.