kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 662 Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte , ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 662
Durch
die
Annahme
eines
Auftrags
verpflichtet
sich
der
Beauftragte
,
ein
ihm
von
dem
Auftraggeber
übertragenes
Geschäft
für
diesen
unentgeltlich
zu
besorgen
.