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Satz
BGB 661. 2 Die Entscheidung darüber , ob eine innerhalb der Frist erfolgte Bewerbung der Auslobung entspricht oder welche von mehreren Bewerbungen den Vorzug verdient , ist durch die in der Auslobung bezeichnete Person , in Ermangelung einer solchen durch den Auslobenden zu treffen . Die Entscheidung ist für die Beteiligten verbindlich .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 661. 2
Die
Entscheidung
darüber
,
ob
eine
innerhalb
der
Frist
erfolgte
Bewerbung
der
Auslobung
entspricht
oder
welche
von
mehreren
Bewerbungen
den
Vorzug
verdient
,
ist
durch
die
in
der
Auslobung
bezeichnete
Person
,
in
Ermangelung
einer
solchen
durch
den
Auslobenden
zu
treffen
.
Die
Entscheidung
ist
für
die
Beteiligten
verbindlich
.
Englisch
BGB 661. 2 The decision on whether an entry submitted within the period of time meets the requirements of the promise of a reward or which entry among more than one is to be given preference , is to be made by the person designated in the promise of a reward or , where such a person is lacking , by the person promising the reward . The decision is binding on the participants .