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Satz
BGB 658. 2 Auf die Widerruflichkeit kann in der Auslobung verzichtet werden ; ein Verzicht liegt im Zweifel in der Bestimmung einer Frist für die Vornahme der Handlung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 658. 2
Auf
die
Widerruflichkeit
kann
in
der
Auslobung
verzichtet
werden
;
ein
Verzicht
liegt
im
Zweifel
in
der
Bestimmung
einer
Frist
für
die
Vornahme
der
Handlung
.
Englisch
BGB 658. 2 Revocability may be waived in the promise of a reward ; in cases of doubt , a waiver may be seen in the setting of a period of time for undertaking the act .