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Satz
BGB 655b. 2 Ein Darlehensvermittlungsvertrag , der den Anforderungen des Absatzes 1 Satz 1 und 2 nicht genügt oder vor dessen Abschluss die Pflichten aus Artikel 247 § 13 Abs . 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht erfüllt worden sind , ist nichtig .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 655b. 2
Ein
Darlehensvermittlungsvertrag
,
der
den
Anforderungen
des
Absatzes
1
Satz
1
und
2
nicht
genügt
oder
vor
dessen
Abschluss
die
Pflichten
aus
Artikel
247 § 13
Abs
. 2
des
Einführungsgesetzes
zum
Bürgerlichen
Gesetzbuche
nicht
erfüllt
worden
sind
,
ist
nichtig
.
Englisch
BGB 655b. 2 A loan brokerage contract that does not satisfy the requirements of subsection ( 1 ) sentences 1 to 3 is void .