kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 654 Der Anspruch auf den Mäklerlohn und den Ersatz von Aufwendungen ist ausgeschlossen , wenn der Mäkler dem Inhalt des Vertrags zuwider auch für den anderen Teil tätig gewesen ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 654
Der
Anspruch
auf
den
Mäklerlohn
und
den
Ersatz
von
Aufwendungen
ist
ausgeschlossen
,
wenn
der
Mäkler
dem
Inhalt
des
Vertrags
zuwider
auch
für
den
anderen
Teil
tätig
gewesen
ist
.