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Satz
BGB 652. 1 Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht , ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet , wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande kommt . Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen , so kann der Mäklerlohn erst verlangt werden , wenn die Bedingung eintritt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 652. 1
Wer
für
den
Nachweis
der
Gelegenheit
zum
Abschluss
eines
Vertrags
oder
für
die
Vermittlung
eines
Vertrags
einen
Mäklerlohn
verspricht
,
ist
zur
Entrichtung
des
Lohnes
nur
verpflichtet
,
wenn
der
Vertrag
infolge
des
Nachweises
oder
infolge
der
Vermittlung
des
Mäklers
zustande
kommt
.
Wird
der
Vertrag
unter
einer
aufschiebenden
Bedingung
geschlossen
,
so
kann
der
Mäklerlohn
erst
verlangt
werden
,
wenn
die
Bedingung
eintritt
.
Englisch
BGB 652. 1 A person who promises a brokerage fee for evidence of the opportunity to enter into a contract or for negotiating a contract is obliged to pay the fee only if the contract comes into existence as a result of the evidence or as a result of the negotiation of the broker . If the contract is entered into subject to a condition precedent , the brokerage fee may only be demanded if the condition is fulfilled .