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Satz
BGB 651l. 4 Der Reisende kann den Vertrag bis zur Beendigung der Reise jederzeit kündigen . Kündigt der Reisende , so ist der Reiseveranstalter berechtigt , den vereinbarten Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen . Er ist verpflichtet , die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen , insbesondere , falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste , den Gastschüler zurückzubefördern . Die Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last . Die vorstehenden Sätze gelten nicht , wenn der Reisende nach § 651e oder § 651j kündigen kann .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 651l. 4
Der
Reisende
kann
den
Vertrag
bis
zur
Beendigung
der
Reise
jederzeit
kündigen
.
Kündigt
der
Reisende
,
so
ist
der
Reiseveranstalter
berechtigt
,
den
vereinbarten
Reisepreis
abzüglich
der
ersparten
Aufwendungen
zu
verlangen
.
Er
ist
verpflichtet
,
die
infolge
der
Kündigung
notwendigen
Maßnahmen
zu
treffen
,
insbesondere
,
falls
der
Vertrag
die
Rückbeförderung
umfasste
,
den
Gastschüler
zurückzubefördern
.
Die
Mehrkosten
fallen
dem
Reisenden
zur
Last
.
Die
vorstehenden
Sätze
gelten
nicht
,
wenn
der
Reisende
nach
§ 651e
oder
§ 651j
kündigen
kann
.
Englisch
BGB 651l. 4 The traveller may terminate the contract at any time prior to the start of the travel package . If the traveller gives notice , then the travel organiser is entitled to demand the agreed package price minus the expenses saved . The travel organiser is obliged to take the measures necessitated by termination of the contract , in particular , without limitation , if the contract includes return transport , transporting the exchange student back home . Extra costs are borne by the traveller . The sentences above do not apply if the traveller may give notice in accordance with sections 651e or 651j.