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Satz
BGB 651l. 2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet , 1. für eine bei Mitwirkung des Gastschülers und nach den Verhältnissen des Aufnahmelands angemessene Unterbringung , Beaufsichtigung und Betreuung des Gastschülers in einer Gastfamilie zu sorgen und 2. die Voraussetzungen für einen geregelten Schulbesuch des Gastschülers im Aufnahmeland zu schaffen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 651l. 2
Der
Reiseveranstalter
ist
verpflichtet
, 1.
für
eine
bei
Mitwirkung
des
Gastschülers
und
nach
den
Verhältnissen
des
Aufnahmelands
angemessene
Unterbringung
,
Beaufsichtigung
und
Betreuung
des
Gastschülers
in
einer
Gastfamilie
zu
sorgen
und
2.
die
Voraussetzungen
für
einen
geregelten
Schulbesuch
des
Gastschülers
im
Aufnahmeland
zu
schaffen
.
Englisch
BGB 651l. 2 The travel organiser is obliged to ensure lodging , supervision and care for the exchange student in a host family that are appropriate according to the conditions in the guest country with the cooperation of the exchange student and to create the necessary conditions for regular school attendance by the exchange student in the host country .