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Satz
BGB 651l. 1 Für einen Reisevertrag , der einen mindestens drei Monate andauernden und mit dem geregelten Besuch einer Schule verbundenen Aufenthalt des Gastschülers bei einer Gastfamilie in einem anderen Staat ( Aufnahmeland ) zum Gegenstand hat , gelten die nachfolgenden Vorschriften . Für einen Reisevertrag , der einen kürzeren Gastschulaufenthalt ( Satz 1 ) oder einen mit der geregelten Durchführung eines Praktikums verbundenen Aufenthalt bei einer Gastfamilie im Aufnahmeland zum Gegenstand hat , gelten sie nur , wenn dies vereinbart ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 651l. 1
Für
einen
Reisevertrag
,
der
einen
mindestens
drei
Monate
andauernden
und
mit
dem
geregelten
Besuch
einer
Schule
verbundenen
Aufenthalt
des
Gastschülers
bei
einer
Gastfamilie
in
einem
anderen
Staat
(
Aufnahmeland
)
zum
Gegenstand
hat
,
gelten
die
nachfolgenden
Vorschriften
.
Für
einen
Reisevertrag
,
der
einen
kürzeren
Gastschulaufenthalt
(
Satz
1 )
oder
einen
mit
der
geregelten
Durchführung
eines
Praktikums
verbundenen
Aufenthalt
bei
einer
Gastfamilie
im
Aufnahmeland
zum
Gegenstand
hat
,
gelten
sie
nur
,
wenn
dies
vereinbart
ist
.
Englisch
BGB 651l. 1 The provisions below apply to a package travel contract dealing with a stay of an exchange student with a host family in another state ( host country ) , lasting at least three months and coupled with regular attendance at a school . They only apply to a package travel contract dealing with a shorter exchange student stay ( sentence 1 ) , or with a stay with a host family in the host country coupled with the organised conduct of a traineeship , if this has been agreed .