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Satz
BGB 651j. 1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert , gefährdet oder beeinträchtigt , so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 651j. 1
Wird
die
Reise
infolge
bei
Vertragsabschluss
nicht
voraussehbarer
höherer
Gewalt
erheblich
erschwert
,
gefährdet
oder
beeinträchtigt
,
so
können
sowohl
der
Reiseveranstalter
als
auch
der
Reisende
den
Vertrag
allein
nach
Maßgabe
dieser
Vorschrift
kündigen
.
Englisch
BGB 651j. 1 If the travel package is substantially obstructed , jeopardised or impaired as the result of force majeure not foreseeable when the contract was entered into , then both the travel organiser and the traveller may terminate the contract merely under this provision .