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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 651h. 1 Der Reiseveranstalter kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine Haftung für Schäden , die nicht Körperschäden sind , auf den dreifachen Reisepreis beschränken , 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist .
EnglischBGB 651h. 1 The travel organiser may , by agreement with the traveller , limit his liability for damage that does not constitute bodily injuries to three times the package price to the extent that damage suffered by the traveller was caused neither intentionally nor with gross negligence or to the extent that the travel organiser is responsible for damage suffered by the traveller merely due to the fault of a service provider .