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Satz
BGB 651g. 2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f verjähren in zwei Jahren . Die Verjährung beginnt mit dem Tage , an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 651g. 2
Ansprüche
des
Reisenden
nach
den
§§ 651c
bis
651f
verjähren
in
zwei
Jahren
.
Die
Verjährung
beginnt
mit
dem
Tage
,
an
dem
die
Reise
dem
Vertrag
nach
enden
sollte
.
Englisch
BGB 651g. 2 Claims by the traveller under sections 651c to 651f are subject to a two-year limitation period . The limitation period commences on the day on which the travel package was to end under the contract .