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Satz
BGB 651e. 4 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet , die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen , insbesondere , falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste , den Reisenden zurückzubefördern . Die Mehrkosten fallen dem Reiseveranstalter zur Last .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 651e. 4
Der
Reiseveranstalter
ist
verpflichtet
,
die
infolge
der
Aufhebung
des
Vertrags
notwendigen
Maßnahmen
zu
treffen
,
insbesondere
,
falls
der
Vertrag
die
Rückbeförderung
umfasste
,
den
Reisenden
zurückzubefördern
.
Die
Mehrkosten
fallen
dem
Reiseveranstalter
zur
Last
.
Englisch
BGB 651e. 4 The travel organiser is obliged to take measures necessitated by cancellation of the contract , including without limitation , if the contract includes return transport , to transport the traveller back . Extra costs are borne by the travel organiser .