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Satz
BGB 651e. 3 Wird der Vertrag gekündigt , so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis . Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs . 3 zu bemessende Entschädigung verlangen . Dies gilt nicht , soweit diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrags für den Reisenden kein Interesse haben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 651e. 3
Wird
der
Vertrag
gekündigt
,
so
verliert
der
Reiseveranstalter
den
Anspruch
auf
den
vereinbarten
Reisepreis
.
Er
kann
jedoch
für
die
bereits
erbrachten
oder
zur
Beendigung
der
Reise
noch
zu
erbringenden
Reiseleistungen
eine
nach
§ 638
Abs
. 3
zu
bemessende
Entschädigung
verlangen
.
Dies
gilt
nicht
,
soweit
diese
Leistungen
infolge
der
Aufhebung
des
Vertrags
für
den
Reisenden
kein
Interesse
haben
.
Englisch
BGB 651e. 3 If the contract is terminated , then the travel organiser loses his claim to the agreed package price . However , he may demand compensation to be assessed under section 638 ( 3 ) for travel services already provided or yet to be provided in order to bring the travel package to an end . This does not apply to the extent that the traveller has no more interest in these services as the result of the cancellation of the contract .