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Satz
BGB 651b. 1 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen , dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt . Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen , wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 651b. 1
Bis
zum
Reisebeginn
kann
der
Reisende
verlangen
,
dass
statt
seiner
ein
Dritter
in
die
Rechte
und
Pflichten
aus
dem
Reisevertrag
eintritt
.
Der
Reiseveranstalter
kann
dem
Eintritt
des
Dritten
widersprechen
,
wenn
dieser
den
besonderen
Reiseerfordernissen
nicht
genügt
oder
seiner
Teilnahme
gesetzliche
Vorschriften
oder
behördliche
Anordnungen
entgegenstehen
.
Englisch
BGB 651b. 1 Until the commencement of the travel package , the traveller may demand that a third party takes over the rights and duties under the package travel contract in his place . The travel organiser may object to such taking over of the contract by a third party if the third party does not satisfy the specific travel requirements or if the participation of the third party is contrary to statutory regulations or official orders .