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Satz
BGB 651a. 5 Der Reiseveranstalter hat eine Änderung des Reisepreises nach Absatz 4 , eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder eine zulässig Absage der Reise dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs - oder Absagegrund zu erklären . Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als fünf vom Hundert oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten . Er kann stattdessen , ebenso wie bei einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter , die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen , wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist , eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten . Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 651a. 5
Der
Reiseveranstalter
hat
eine
Änderung
des
Reisepreises
nach
Absatz
4 ,
eine
zulässige
Änderung
einer
wesentlichen
Reiseleistung
oder
eine
zulässig
Absage
der
Reise
dem
Reisenden
unverzüglich
nach
Kenntnis
von
dem
Änderungs
-
oder
Absagegrund
zu
erklären
.
Im
Falle
einer
Erhöhung
des
Reisepreises
um
mehr
als
fünf
vom
Hundert
oder
einer
erheblichen
Änderung
einer
wesentlichen
Reiseleistung
kann
der
Reisende
vom
Vertrag
zurücktreten
.
Er
kann
stattdessen
,
ebenso
wie
bei
einer
Absage
der
Reise
durch
den
Reiseveranstalter
,
die
Teilnahme
an
einer
mindestens
gleichwertigen
anderen
Reise
verlangen
,
wenn
der
Reiseveranstalter
in
der
Lage
ist
,
eine
solche
Reise
ohne
Mehrpreis
für
den
Reisenden
aus
seinem
Angebot
anzubieten
.
Der
Reisende
hat
diese
Rechte
unverzüglich
nach
der
Erklärung
durch
den
Reiseveranstalter
diesem
gegenüber
geltend
zu
machen
.
Englisch
BGB 651a. 5 The travel organiser must declare a change in the travel price under subsection ( 4 ) , an admissible change of an essential travel service or an admissible cancellation of the travel package to the traveller without undue delay after being informed of the reason for change or the cancellation . In the event of an increase in the travel package price by more than five per cent or of a substantial change of an essential travel service , the traveller may withdraw from the contract . He may instead , just as in the case of a cancellation of the travel package by the travel organiser , demand to be able to participate in another travel package of at least equivalent value if the travel organiser is in a position to offer such a travel package from his programme without any extra charge to the traveller . The traveller must assert these rights to the travel organiser without undue delay after the declaration by the travel organiser .